Der Zeitplan im Kontext der Inklusion
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Die WHO geht davon aus, dass 15 Prozent der Bevölkerung eine Behinderung hat.
als Behinderung gilt, wenn eine Tätigkeit gar nicht oder nicht mehr effizient ausgeführt werden kann. -
2006 stellt die UNO die Rechtskonvention für Menschen mit Behinderung auf, die 2008 in Kraft tritt. Definiert wird der Begriff Barriere aus dem Kontext der durch die Umwelt geschaffener baulicher und auch digitaler Maßnahmen entstehen.
Diese können dazu beitragen, dass ein Mensch in seinem Handeln und in seiner Entwicklung behindert wird. -
2009 tritt der völkerrechtliche Vertrag der UNO in Deutschland (Ratifizierung) mit der Forderung des Rechts auf Inklusion in Kraft. Inklusion heißt, dass alle Menschen teilhaben können am gesellschaftlichen Leben und überall einbezogen werden, unabhängig von Geschlecht, Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dies gilt auch für sämtliche Kommunikationsbereiche
sowie für den Bereich Bildung und Lernen. -
2003 entstand parallel zum Prozess der UNO auf nationaler Ebene die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) , die auf
Grundlage des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes entstanden ist. - 2011 und im Oktober 2019 wurde die BITV in der Stufe 2 und als neue BITV 2.0 fortlaufend technischen Entwicklungen angepasst. Diese dient als Grundlage für die Umsetzung der Digitalen Barrierefreiheit in den Ländern der BRD.
- Juni 2019 ist der European Accessibility Act gesetzlich in der EU verabschiedet worden und muss bis 2025 verbindlich umgesetzt sein. Dieser ist Vorgabe für die Umsetzung der Digitalen Barrierefreiheit in den Mitgliedsstaaten der EU und bezieht sich teils auf Dienstleistungen und Produkte privater Unternehmen.
- Im Mai 2021 wurde im deutschen Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG verabschiedet, welches auf nationaler Ebene die Umsetzung des EAA für Deutschland darstellt.
Wer muss die Digitale Barrierefreiheit umsetzen?
Die Richtlinie 2016/2102 adressiert die öffentliche Hand
Und ist in die neue BITV eingegangen. Sie umfasst die folgenden Punkte:
- Anwendungen des Internets von öffentlichen Einrichtungen und des Intranets.
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Verwaltungsanwendungen und Dokumente öffentlicher Stellen
Das sind alle Stellen, die dem Europäischen Recht nach der öffentlichen Auftragsvergabe unterliegen.
Dazu zählen:
- Bund, Länder und Gemeinden.
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern diese im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht-gewerblicher Art wahrnehmen
Ein allgemeines Interesse besteht bei folgenden Institutionen:
- Sozialversicherungsträgern
- Rentenabteilungen
- Krankenkassen und kommunale Aufgabenträgern, z.B. Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte
- Kultureinrichtungen
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Teile der Wirtschaft und Handel, wenn diese zu
Mehr als 50% für öffentliche Auftraggeber arbeiten. - Öffentlicher Nahverkehr
- Öffentliche Bildungsträger von Aus- und Weiterbildung
- Sozialträger mit Dienstleistungen
Ausnahmen bestehen für Schulen, Kindergärten und Krippen. Die wesentlichen Verwaltungsfunktionen müssen allerdings auch in diesem Fall den Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie Rechnung tragen.
Welche Aspekte bestehen somit an die digitale Barrierefreiheit?
Für den Gedanken der Inklusion betrifft dies insbesondere Menschen,
- die als Besucher von Websites keine visuellen Informationen aus Diagrammen und Bildern wahrnehmen können.
- die keinen Ton hören oder keine Maus bedienen können
- die langsame Internetverbindungen durch Smart-Geräte verwenden und die große Dateien nicht einfach herunterladen können.
- die Schwierigkeiten haben, sich auf schlecht organisierten Websites mit unklarem Aufbau zurechtzufinden, weil Sie eine Lernbehinderung haben, eine andere Sprache sprechen oder jünger bzw. älter als der durchschnittliche Benutzer sind.
All diese Faktoren erfordern ein universales Design, das von einem möglichst breiten Spektrum potenzieller Besucher und nicht von einem idealisierten “Durchschnitt” genutzt werden kann. Dies erfordert, dass sie die Bedürfnisse von Personen mit einer Vielzahl von Behinderungen, Altersgruppen und Muttersprachen berücksichtigen müssen.
Um eine organisationsweite Entwicklung für ein inklusives Design zu gewährleisten, werden auf internationaler Ebene die Web-Content-Accessibility-Guidelines – die WCAG als internationaler Standard zur Barrierefreiheit verwendet. Diese sind seit 2019 in EN 301 549 eingegangen und auf europäischer Ebene verpflichtend.
Quelle:
- Film zum BFSG
- European Accessibility Act
- Richtlinie
- Stand des Onlinezugangsgesetz