Einleitung – Richtlinien

Historie

Die zunehmende Digitalisierung im Web seit den 2000-er Jahren
Erforderte erste Maßnahmen und Konzepte für eine bessere Zugänglichkeit und damit auch eine Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
Dazu wurde 2002 eine Richtlinie – die Barrierefreiheits-Informationstechnik-Verordnung BITV eingeführt. ein Experten-Team entwickelte daran angelehnt ein Verfahren, um die digitale Barrierefreiheit nach feststehenden Maßstäben prüfen zu können. Dieses Verfahren berücksichtigt die Weiterentwicklung von Standards und passt das Prüfverfahren fortlaufend an neue Technologien an.

In der ersten Stufe wurde weitestgehend der Fokus auf das statische Web mit noch weniger interaktionen betrachtet
und das prüfverfahren daraufhin abgestimmt.
Mit der BITV 2.0 entstand das dynamische Web, wobei nicht mehr sichganze Seiten neu gerendert wurden,
sondern sich nur teile der Inhalte auf der Seite dynamisch ändern. So entstand ein viel aktiveres “mitmach” Web 2.0 mit den Social-Media Applikationen, die in diese neuen Richtlinien aufgenommen wurden. In
der aktuellen Version ist die Barrierefreiheit für die unterschiedlichsten Endgeräte mit unterschiedlichen Screendesign durch Touch Techniken hinzugekommen.

Umfang und Grenzen der digitalen Barrierefreiheit

Der schnelle Wandel in der digitalen Informationstechnik erfordert die Einhaltung allgemeiner Standards, damit Hilfsmitteltechnologien Ihre Anpassungen in einer realistischen Zeit umsetzen können.

  • Es sind Scriptingsprachen und Frameworks für das Web zu verwenden, die APIs Bibliotheken mit Barrierefreiheitsaspekten einhalten.

  • Es werden Browser verwendet, die diesen Standard in der Form aufbereiten, dass Hilfsmitteltechnologien an diese Schnittstellen zugreifen können.

Für die Umsetzung der Technologien ist es wichtig, eine möglichst allgemeine Lösung für die unterschiedlichen Behinderungen anzubieten
und nur dann, wenn es sich nicht anders umsetzen lässt eine extra Lösung einzurichten.
So lassen sich beispielsweise Untertitel für gehörlose und eine Hörfilmfassung mit einer extra Tonspur für blinde Menschen nicht in einer Form umsetzen und sind getrennt zu betrachten.

Heterogene Gruppe der Menschen mit Behinderungen

Bei den unterschiedlichen Behinderungen ist es schwer all diese Aspekte berücksichtigen zu können, deshalb wurden Schwerpunkte für bestimmte Behinderungsarten festgelegt, die in die Richtlinien enthalten sind.
Dies soll ein möglichst breites Spektrum abdecken, erreicht aber bei weitem nicht schätzungsweise alle 400 Behinderungsarten und erfordert auch weiterhin kreative Konzepte!
Wenn in bestimmten Fällen eine besondere Zielgruppe im Fokus steht,
sollte hier eine extra Lösung angeboten werden – wie beispielsweise Angebote in leichter Sprache.

Somit behandeln die Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit hauptsächlich die folgenden Behinderungsarten:

  • Blinde und Sehbehinderte Menschen.

  • Gehörlose und Schwerhörige Menschen

  • Menschen mit motorischer Behinderung.

  • Und die größte Gruppe der Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.